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   VG Berlin, 01.09.2021 - 14 L 506.21   

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https://dejure.org/2021,38607
VG Berlin, 01.09.2021 - 14 L 506.21 (https://dejure.org/2021,38607)
VG Berlin, Entscheidung vom 01.09.2021 - 14 L 506.21 (https://dejure.org/2021,38607)
VG Berlin, Entscheidung vom 01. September 2021 - 14 L 506.21 (https://dejure.org/2021,38607)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 3 Abs 1 S 1 Buchst c EUV 2021/953, Art 2 Nr 4 EUV 2021/953, Art 7 Abs 1 EUV 2021/953, Art 3 Abs 1 GG, § 22 Abs 6 IfSG
    Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung als Genesener betreffend das Coronavirus SARS-CoV-2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anspruch auf Ausstellung eines so genannten Genesungszertifikats? - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 01.09.2021 - 14 L 506.21
    Wird, wie hier, die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 S 84.17 - und - 3 M 105.17 -, juris Rn. 2, sowie vom 28. April 2017 - 3 S 23.17 u.a. -, juris Rn. 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 01.09.2021 - 14 L 506.21
    Wird, wie hier, die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 S 84.17 - und - 3 M 105.17 -, juris Rn. 2, sowie vom 28. April 2017 - 3 S 23.17 u.a. -, juris Rn. 1).
  • VG München, 06.07.2021 - M 26a E 21.3242

    Kein Anspruch auf Ausstellung einer "Genesenenbescheinigung", Keine

    Auszug aus VG Berlin, 01.09.2021 - 14 L 506.21
    Einem etwaigen Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes - von dem allerdings ohnehin nicht auszugehen ist (vgl. dazu ausführlich: VG München, Beschluss vom 6. Juli 2021 - M 26a E 21.3242 -, juris Rn. 29 ff.) - könnte mithin im hier interessierenden Zusammenhang nicht auf Landesebene und damit auch nicht im Verhältnis des Antragstellers zum Antragsgegner begegnet werden.
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